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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 12 AL 77/05   

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https://dejure.org/2006,23965
LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 12 AL 77/05 (https://dejure.org/2006,23965)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2006 - L 12 AL 77/05 (https://dejure.org/2006,23965)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - L 12 AL 77/05 (https://dejure.org/2006,23965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung beim Landessozialgericht bei einem Beschwerdegegenstand von 500 Euro ; Bestimmung des Beschwerdegegenstandes bei einer Klage gerichtet auf die Gewährung von höherem Arbeitslosengeld; Zur Frage der Bestimmung des Beschwerdegegenstandes bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 12 AL 77/05
    Die Berufung würde selbst dann keine wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr betreffen, wenn die nach Verkündung des Urteils des Sozialgerichts, aber vor Einlegung der Berufung verfügte (erneute) Bewilligung von Arbeitslosengeld für die Zeit ab dem 24. Dezember 2004 ungeachtet dessen, dass sie die ursprüngliche Festsetzung der Höhe des Arbeitslosengeldes weder ändert noch ersetzt, in entsprechender Anwendung des § 96 SGG Gegenstand des Rechtsstreits geworden sein sollte (wofür der Termin-Bericht Nr. 61/05 des Bundessozialgerichts vom 18. November 2005 zu dessen Urteil vom 17. November 2005 - B 11 a/11 AL 57/04 R - sprechen könnte).

    Dass das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 17. November 2005 (B 11a/ 11 AL 57/04 R) den Rechtssatz aufgestellt hätte oder hätte aufstellen wollen, der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebliche Beschwerdewert könne sich unter Berücksichtigung eines Verwaltungsaktes ergeben, der eine erst nach Einlegung der Berufung entstehende Beschwer betrifft und in entsprechender Anwendung des § 96 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens wird, ist dem Termin-Bericht Nr. 61/05 vom 18. November 2005 nicht zu entnehmen und auch nicht anzunehmen.

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 12 AL 77/05
    Mit dem Begriff des "Rundens auf den nächsten" maßgebenden Betrag sei nicht nur Aufrunden, sondern die Möglichkeit des Auf- und Abrundens in Anwendung der üblichen Kriterien gemeint, wie das Bundessozialgericht bereits zu § 112 Abs. 9 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) entschieden habe (Hinweis auf Urteil vom 1. April 1993 - 7 RAr 68/92 -).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2006 - L 12 AL 77/05
    Das der Ermittlung der Höhe des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegte Bemessungsentgelt ist in diesem Bescheid nicht geregelt, sondern lediglich ein Bestandteil der Begründung (BSG, Urteil vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 89/99 R -, SozR 3-4100 § 136 Nr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2011 - L 28 AS 1451/11

    Statthaftigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Beschränkung des

    Dieser Irrtum des Sozialgerichts führt aber ebenso wenig zur Zulassung und Zulässigkeit der Berufung wie die von ihm folgerichtig fehlerhaft erteilte Rechtsmittelbelehrung (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2006, L 12 AL 77/05, juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 144 Rn. 38 bis 40).
  • LSG Sachsen, 14.08.2009 - L 1 AL 114/09
    Denn eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung kann nicht zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs führen, der nach der Rechtsordnung nicht vorgesehen ist (s. Littmann in Lüdtke, SGG, 3. Auflage, § 66 Rn. 3, und BayVGH, Beschluss vom 05.07.2007 - 23 C 07.30334 - juris Rn. 2; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2006 - L 12 AL 77/05 - juris Rn. 26).
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